Fortbildung

Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung

Auskünfte zum Lehrgang

Andrea Thiers
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-111
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Zielgruppe des Qualifizierungslehrgangs (6 Basismodule / 4 Fachmodule):

- "Seiteneinsteiger" und sonstige Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die die Voraussetzungen für die Bestellung als Vollzugsdienstkraft nach § 3 Abs. 1 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung nicht erfüllen und die künftig als mit bestimmten Befugnissen des OBG gem. § 3 Abs. 2 Halbsatz 2 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung aufgrund Verwaltungsvorschrift des TMIK bestellt werden sollen (Hinweis: die Verwaltungsvorschrift wird derzeit im TMIK erarbeitet, der Qualifizierungslehrgang ist inhaltlich auf den Entwurf abgestimmt)

- bisher nur für die Verkehrsüberwachung bestellte oder nur in der Verkehrsüberwachung tätige Vollzugsdienstkräfte, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung nicht erfüllen und künftig als Vollzugsdienstkraft mit bestimmten Befugnissen des OBG gem. § 3 Abs. 2 Halbsatz 2 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung aufgrund Verwaltungsvorschrift des TMIK bestellt werden sollen (Hinweis: s. o.)

Zielgruppe des Zertifikatslehrganges (4 Fachmodule):

- bereits umfänglich bestellte oder noch zu bestellende Vollzugsdienstkräfte, die die Voraussetzungen für die Bestellung nach § 3 Abs. 1 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung erfüllen, jedoch spezielle Kenntnisse für den Vollzugsdienst (Außendienst) erwerben möchten

- bisher nur für die Verkehrsüberwachung bestellte oder nur in der Verkehrsüberwachung tätige Vollzugsdienstkräfte, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung erfüllen und künftig vollumfänglich als Vollzugsdienstkraft tätig werden sollen und hierfür spezielle Kenntnisse für den Vollzugsdienst (Außendienst) erwerben möchten

- Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung mit Ausbildung/Fortbildung "Verwaltungsfachangestellte/r" (auch als Externe), "geprüfte/r Verwaltungsangestellte/r" oder mit Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder mittleren Polizeivollzugsdienst, die sich unabhängig von einer Bestellung zur "Fachkraft Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst (TVS)" fortbilden möchten

- Beschäftigte im Innendienst, die ihre speziellen Fachaufgaben auch in der Praxis im Außendienst vollziehen und sich hierfür gezielt qualifizieren möchten. Häufig werden vor allem in kleineren Behörden oder auch bei den Landkreisen keine eigenen Vollzugsdienstkräfte nur für den Außendienst bzw. Streifendienst beschäftigt. Die jeweiligen Sachbearbeiter vollziehen ihre Aufgaben dann häufig auch selbst vor Ort (z. B. bei den Waffenbehörden, Umweltbehörden, Abfallbehörden). Dieser Personenkreis kann vom KOVD-Zertifikatslehrgang ebenfalls profitieren.

HINWEIS: Verbindliche Informationen zu den Möglichkeiten der Bestellung als Vollzugsdienstkraft erteilt das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Lehrgangsziel:

Qualifizierungslehrgang:
Sie erhalten die fachlichen Voraussetzungen für die Bestellung zur Vollzugsdienstkraft aufgrund des § 3 Abs. 2 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung für bestimmte Befugnisse des OBG gem. künftiger Verwaltungsvorschrift des TMIK (unter Vorbehalt, s. Hinweis unter "Zielgruppe")

Zertifikatslehrgang:
Sie entwickeln Ihre persönliche Kompetenz im Außendienst beim Umgang mit den Bürgern weiter und erhalten zusätzliche Kenntnisse zu weiteren Fachgebieten des besonderen Ordnungsrechts.

Lehrinhalte (Stunden)

Basismodul 1 – Einführung in das Recht (10)
- Überblick über das Recht
- Methodik der Rechtsanwendung

Basismodul 2 – Staats- und verfassungsrechtliches Grundwissen (26)
- Allgemeine Staatslehre
- Tragende Verfassungsgrundsätze
- Grundrechte und Rechtseingriffe

Basismodul 3 – Allgemeines Verwaltungsrecht (40)
- Begriff und Wesen der Verwaltung
- Träger und Aufbau der öffentlichen Verwaltung
- Arten des Verwaltungshandelns
- Grundsätze des Verwaltungshandelns
- Grundsätze des Verwaltungsverfahrens
- Verwaltungshandeln – Verwaltungsakt und Allgemeinverfügungen, Abgrenzung zur Verordnung und zu Verwaltungsvorschriften
- Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung

Basismodul 4 – Kommunalrechtliches Grundwissen (22)
- Träger kommunaler Selbstverwaltung
- Aufgaben der Kommunen
- Verfassung und Verwaltung der Kommunen
- Geschäftsgang und Willensbildung
- Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen)

Basismodul 5 – Ordnungsrechtliches Grundwissen (40)
- Ordnungsrechtliche Grundbegriffe (öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, Gefahrenarten)
- Organisation der Ordnungsbehörden (Bund, Land, Kommunen, allgemeine und besondere Ordnungsbehörden)
- Aufgaben der Ordnungsbehörden
- Handlungsformen der Ordnungsbehörden (Einzelmaßnahmen, ordnungsbehördliche Verordnungen)
- Grundlagen ordnungsbehördlichen Handelns (Zuständigkeit, Befugnisnormen, Adressaten, Ermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
- Ordnungsbehördliche Verordnungen (Begriff und Verfahren, Bewehrung)
- Überblick über das besondere Ordnungsrecht am Beispiel des Gewerbe- und Gaststättenrechts (Begriffe, Zuständigkeiten, Grundlagen zu Erlaubnis- und Anzeigepflichten)
- Abgrenzung von Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Ordnungswidrigkeitenrecht, Begriff der Ordnungswidrigkeit

Basismodul 6 – Arbeits- und tarifrechtliche Grundkenntnisse (12)
- Arbeitnehmerrechte und -pflichten
- TVöD (wesentliche Vorschriften)
- Personalvertretung

Fachmodul 1 – Allgemeines und besonderes Ordnungsrecht, Verwaltungsvollstreckung (60)
- Allgemeines Ordnungsrecht
• Grundlagen des allgemeinen Ordnungsrechts nach OBG (Zuständigkeit, Grundbegriffe, Befugnisse, Adressaten, Grundsätze ordnungsbehördlichen Handelns insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen im Außendienst)
• Standardbefugnisse des OBG (§§ 15 ff. OBG)
• Spezielle Befugnisse des OBG (§§ 39 ff. OBG)
• Anwendung der Generalklausel
• Ordnungsbehördliche Verordnungen und deren Durchsetzung
• Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei
• Aufgaben/Abgrenzung Feuerwehr, THW etc.
• Ordnungsbehörden und private Sicherheitsdienste

- Besonderes Ordnungsrecht
• Gewerberecht im Außendienst (Unterscheidung Betriebsformen, Anzeigepflichten, Erlaubnispflichten, Besonderheiten im Reise- und Marktgewerbe)
• Gaststätten- und Spielhallenrecht – insbesondere Kontrollen im Außendienst
• Kinder- und Jugendschutz
• Straßenrecht (Schwerpunkt Sondernutzungen und Anliegerpflichten)
• Umweltrecht (Immissionsschutz – Schwerpunkt Lärm, Abfallrecht, Naturschutzrecht)
• Tiergefahrenrecht (Chipkontrollen, Halterpflichten, Führen von gefährlichen Hunden)
• Waffenrechtliche Grundlagen
• Ladenöffnungsrecht
• Sonn- und Feiertagsrecht

- Verwaltungsvollstreckung
• Verfahrensrechtliche Fragen
• Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verwaltungsakte mit Zwangsmitteln

Fachmodul 2 – Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (25)
- Straf- und Strafprozessrecht
• Grundsätze des Straf- und Strafprozessrechts
• Jedermann-Recht
• Rechte und Pflichten von Zeugen und Beschuldigten
• relevante Straftatbestände
- Ordnungswidrigkeitenrecht
• Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
• Bußgeldtatbestände des OWiG
• Zuständigkeit (für OWiG-Bußgeldtatbestände, nach OBG, nach Spezialvorschriften)
• Verwarnung
• Ablauf des Bußgeldverfahrens

Fachmodul 3 – Spezialaufgabe: Verkehrsüberwachung (25)*
- Grundlagen des Straßenverkehrsrechts (Verkehrsregeln, Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr)
- Verkehrsüberwachung (Zuständigkeiten, Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs nach § 2 ThürVOWiZustVO)

* Teilnehmer, die bereits den Ausbildungslehrgang oder den Speziallehrgang für Bedienstete des kommunalen Verkehrsüberwachungsdienstes absolviert haben, können sich bei entsprechendem Nachweis vom Modul 3 befreien lassen

Fachmodul 4 – Einsatzlehre, psychologische Grundlagen (60)
- Psychologie in der Praxis – allgemeine Grundlagen
- Dienstausübung (Regeln, Pflichten und Haftung)
- Berufstypische Kommunikation
- Konflikt-/Stressmanagement und Deeskalationstraining
- Verhalten als Zeuge vor Gericht
- Einsatzlehre in typischen Situationen (insbesondere bei Standardmaßnahmen des OBG) – Praxistraining einschl. Eigensicherung und Selbstverteidigung und Verwendung von Einsatzmitteln (Hilfsmittel körperlicher Gewalt, Abwehrspray etc.)
- Erste Hilfe

Gesamtstundenzahl Qualifizierungslehrgang: 320 (Basismodule 150, Fachmodule 170)
Gesamtstundenzahl Zertifikatslehrgang: 170

Lehrgangsablauf:

Der Unterricht findet in Wochenblöcken statt.

Abschluss:

Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer, die alle Basis- und Fachmodule besucht haben ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Qualifizierungslehrgang KOVD mit gleichzeitiger Qualifizierung als "Fachkraft Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst".

Teilnehmer, die eine entsprechende Vorbildung nach § 3 Abs. 1 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung oder als "Geprüfter Verwaltungsangestellte/r" nachweisen und nur die Fachmodule besucht haben, erhalten ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang KOVD mit gleichzeitiger Qualifizierung als "Fachkraft Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst".

Andere Teilnehmer, die nur die Fachmodule besucht haben, erhalten ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang KOVD.

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Literatur

Eine Liste über die benötigten Vorschriften erhalten Sie nach Anmeldung zum Lehrgang.

Lehrgangs­gebühren

4800,00 € für Mitglieder
5824,00 € für Nichtmitglieder
Die Gebührensumme bezieht sich auf den Qualifizierungslehrgang (Basis- und Fachmodule, 320 Stunden).

Wird nur der Zertifikatslehrgang besucht (Fachmodule, 170 Stunden), entstehen Gebühren in Höhe von 2.550,00 EUR für Mitglieder und 3.094,00 EUR für Nichtmitglieder.

Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule.

Beginnende Fortbildungen

KOVD 004-1/24

 Am 05.08.2024 beginnt der Qualifizierungslehrgang, die Fachmodule des Zertifikatslehrgangs sind voraussichtlich ab Januar 2025 eingeplant
Weimar
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