Ausbildung

Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst

Auskünfte zum Lehrgang

Claudia Kämmer
Sachgebietsleiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-133
Nachricht

Auskünfte zu Prüfungen

Regina Blüthner
Sachbearbeiterin Prüfungen
03643 207-131
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Lehrgangsziel:

Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen in einem Vorbereitungsdienst die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die er zur Erfüllung der Aufgaben der Laufbahn benötigt, zu vermitteln. Der Vorbereitungsdienst soll ihn insbesondere in die Lage versetzten, Dienstgeschäfte mittleren Schwierigkeitsgrades selbstständig zu erledigen und schwierige Aufgaben nach Anleitung zu erfüllen. Die Ausbildung soll Lernfähigkeit und Lernbereitschaft weiterentwickeln, die Persönlichkeitsentwicklung fördern und der Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln dienen. Es soll ein verantwortungsbewusster, vielseitig verwendbarer Beamter herangebildet werden, der sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt und seinen Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl auffasst.

Einführung in das Recht und Methodik der Fallbearbeitung (27)
Staats- und Verfassungsrecht (109)
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht (123)
Bürgerliches Recht (132)
Öffentliches Dienstrecht (141)
Verwaltungsbetriebswirtschaft einschließlich Informations- und Kommunikationstechniken (252)
Öffentliche Finanzwirtschaft (211)
Kommunalrecht (107)
Ordnungsrecht (120)
Öffentliches Baurecht einschließlich Umweltrecht (110)
Jugend- und Sozialrecht (126)
Kommunikation und Kooperation, Arbeitstechniken (42)
Gesamtstundenzahl (1.500)

Zielgruppe:

Beamtenanwärter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes
(Sekretäranwärter)

Zulassungsvoraussetzungen:

- Realschulabschluss
- erfolgreicher Besuch einer Hauptschule und eine förderlich abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre

Lehrgangsablauf:

In einem Zeitraum von zwei Jahren absolvieren Sie vier Fachlehrgänge in Form von Blockunterricht an der Thüringer Verwaltungsschule. Der Unterricht, der im Wechsel mit den Praktikumsphasen in den Behörden geplant wird, vermittelt Ihnen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Ihre praktische Tätigkeit in der Behörde. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Laufbahnprüfung ergeben sich aus § 23 der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, Fachgebiet staatliche allgemeine Verwaltung und Kommunalverwaltung (ThürAPOmVwD) vom 10. Februar 2009, zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 der Verordnung vom 09.09 2022 (GVBl. S. 420, 421), berichtigt am 22.11.2022 (GVBl. S. 514).

Die Ausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes endet mit einer Abschlussprüfung (Laufbahnprüfung).

Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

In der schriftlichen Prüfung haben die Prüfungsteilnehmer in einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Zeitstunden sechs Arbeiten zu fertigen:

1. Tag: Staats- und Verfassungsrecht
2. Tag: Bürgerliches Recht
3. Tag: Öffentliche Finanzwirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft
4. Tag: Öffentliches Dienstrecht
5. Tag: Kommunalrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht
6. Tag: Ordnungsrecht oder Öffentliches Baurecht einschließlich Umweltrecht oder Jugend- und Sozialrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht

Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sollen an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben werden; nach zwei Prüfungstagen soll ein freier Tag vorgesehen werden.

Die praktische Prüfung findet im Anschluss an die schriftliche Prüfung statt und wird in Form eines Gespräches in berufstypischer Situation durchgeführt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Anwärter das Laufbahnzeugnis und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt" zu führen.

Lehrgangs­gebühren

12300,00 € für Mitglieder
14850,00 € für Nichtmitglieder

Gebühr Abschlussprüfung

2062,50 € für Nichtmitglieder
Von kommunalen und staatlichen Ausbildungsbehörden werden keine Prüfungsgebühren erhoben.

Die Gebührenbeträge beziehen sich auf alle Lehrgänge, die nach dem 01.04.2024 beginnen.

Für Lehrgänge, die vor dem 01.04.2024 begonnen haben, finden Sie die Gebührensätze unter
der Rubrik "Über uns/Gebührenabrechnung/1. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2021".


Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn in Behörde

Abschluss

Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt"

Literatur

Bundes- und Landesgesetze, Lehrbücher der Thüringer Verwaltungsschule

Beginnende Ausbildungen

mD 062-1/25

 11.08.2025
 Gotha

mD 063-2/25

 11.08.2025
 Gotha
Infos als PDF