Dokumente
Turnusplan (Sondershausen/Gotha 2024/2025)
Turnusplan (Gera/Hermsdorf 2024/2025)
Turnusplan (Meiningen 2024/2025)
Hinweise zur praktischen Prüfung
Prüfungstermine (2025 und 2026)
Auskünfte zum Lehrgang
Alexandra RenftSachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
Nachricht
Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
Nachricht
Olivia Domsz
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
Nachricht
Auskünfte zu Gebühren
Heike GrafSachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
Nachricht
Lehrgangsziel:
Ausbildungsprüfung zum Verwaltungsfachangestellten
Lehrgangsinhalt:
Lernfeldgruppen - Berufsersatzschulunterricht (Stunden)
Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen (80)
Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen finanzwirtschaftlich
kontrollieren und steuern (40)
Verfahren der Eingriffs- und Leistungsverwaltung vorbereiten,
bürgerfreundlich durchführen und überprüfen (240)
Gesamtstundenzahl (360)
Stoffinhalte - dienstbegleitende Unterweisung (Stunden)
Allgemeine Einführung / Methodik (3)
Informations- und Kommunikationssysteme (27)
Verwaltungsbetriebswirtschaft:
- Organisation und bürowirtschaftliche Abläufe (55)
- Beschaffung (8)
- Haushaltswesen - Kameralistik (55)
- Haushaltswesen - Doppik, Rechnungswesen und Controlling (27)
Personalwesen (62)
Allgemeines Verwaltungsrecht / Verwaltungsverfahren (18)
Fallbezogene Rechtsanwendung:
- Privatrechtliches Handeln in der öffentlichen Verwaltung (40)
- Staats- und Verfassungsrecht (27)
- Sozialrecht (6)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (12)
- Öffentliches Baurecht (6)
- Kommunalrecht (15)
Fächerübergreifende Unterweisung (handlungsorientiert) (59)
Gesamtstundenzahl (420)
Zielgruppe:
Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten
Zulassungsvoraussetzungen:
- Schulbildung: i.d.R. Realschulabschluss
- Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsbehörde
Lehrgangsablauf:
Der Berufsersatzschulunterricht der Thüringer Verwaltungsschule ist in die Unterrichtsblöcke der örtlichen Berufsschulen in allen drei Ausbildungsjahren integriert. Die dienstbegleitende Unterweisung wird von der Thüringer Verwaltungsschule in Blockform, verteilt auf alle drei Ausbildungsjahre, angeboten. Inhalt und zeitliche Abfolge sind auf den Berufsschulunterricht abgestimmt.
Bewerbung:
Die Bewerbung ist an eine kommunale Behörde oder eine Behörde der staatlichen allgemeinen und inneren Verwaltung (oder eine vergleichbare Einrichtung) zu richten, die beabsichtigt, Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten einzustellen.
Die Ausbildungsbehörden behalten sich vor, ein Auswahlverfahren durchzuführen.
Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Blankenburg, Tel. 0361 57332 1229
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 9 bis 12 der Prüfungsordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Umschulungsprüfungen (PO-TLVwA) vom 30.04.2021 (ThürStAnz Nr. 24/2021 S. 1105-1112).
Prüfungsinfo:
In der Mitte der Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt; sie dient zur Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Die zuständige Stelle bestimmt die Termine und regelt deren Durchführung. Die Auszubildenden erhalten über die Teilnahme eine Bescheinigung.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung findet an vier Arbeitstagen statt und gliedert sich wie folgt:
1. Tag: Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
2. Tag: Personalwesen (120 Minuten)
3. Tag: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
4. Tag: Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten).
Nach dem zweiten Prüfungstag soll ein prüfungsfreier Tag folgen.
Das Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts (Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht oder öffentliches Baurecht) im 3. schriftlichen Prüfungsbereich (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) wird den Prüfungsteilnehmern mit der Prüfungszulassung (spätestens zwei Wochen vor der Abschlussprüfung) durch die zuständige Stelle mitgeteilt.
In der sich daran anschließenden praktischen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer eine vom Prüfungsausschuss bestimmte Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in verwaltungstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.
Den Prüfungsteilnehmern werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin der praktischen Prüfung drei der folgenden Fachgebiete mitgeteilt: Ordnungsrecht, Sozialrecht, Kommunalrecht, Baurecht, Personalwesen, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Bürgerliches Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht.
Der Prüfungsausschuss bestimmt vor der praktischen Prüfung, welches der drei genannten Fachgebiete geprüft wird.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Auszubildende ein Zeugnis von der zuständigen Stelle mit der Bezeichnung "Verwaltungsfachangestellter".
Lehrgangsgebühren
2624,00 € für BEU (für Mitglieder)3444,00 € für dbU (für Mitglieder)
3168,00 € BEU (für Nichtmitglieder)
4158,00 € dbU (für Nichtmitglieder)
Gebühr Abschlussprüfung
1750,00 € für NichtmitgliederDie Gebührenbeträge beziehen sich auf alle Lehrgänge, die nach dem 01.04.2024 beginnen.
Für Lehrgänge, die vor dem 01.04.2024 begonnen haben, finden Sie die Gebührensätze unter
der Rubrik "Über uns/Gebührenabrechnung/1. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2021".
Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.
Von den Behörden werden derzeit nur die Gebühren für einen Teil des Berufsersatzschulunterrichts (320 Stunden) sowie für die dienstbegleitende Unterweisung (420 Stunden) erhoben.