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Auskünfte zu Gebühren
Heike GrafSachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
Nachricht
Zielgruppe:
Beschäftigte, die Auszubildende, Anwärter und Praktikanten am Arbeitsplatz praktisch unterweisen sowie die Ausbildung maßgeblich leiten, planen und durchführen
Lehrgangsziel:
Mit dem Erwerben von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen bereitet Sie der Lehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung vor. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges ist nach Berufsbildungsgesetz eine wesentliche Voraussetzung für die Berechtigung auszubilden.
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Teilnahme am Lehrgang sind keine speziellen Vorkenntnisse gefordert.
Lehrgangsinhalt:
Entsprechend der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 gliedert sich der Lehrgang in Handlungsfelder.
Das Besondere an unseren Ausbilderlehrgängen ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten anhand praktischer Beispiele der Berufsbilder im öffentlichen Dienst (z.B. Verwaltungsfachangestellte, Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungswirt u.a.). Unsere Dozenten stellen sich auf die jeweilige Teilnehmerzusammensetzung ein.
Lehrinhalte (Stunden)
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (24)
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (24)
3. Ausbildung durchführen (56)
4. Ausbildung abschließen (16)
Gesamtstundenzahl (120)
Lehrgangsablauf:
Der Unterricht findet in 3 Wochenblöcken mit je 40 Unterrichtsstunden statt.
Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Blankenburg, Tel. 0361 57332 1229
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung:
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nach § 9 der Prüfungsordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen sowie Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (PO-FB/AEVO), ThürStAnz Nr. 24/2021 S. 1113-1119.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und deren Durchführung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Prüfungsinfo:
Unmittelbar nach dem Lehrgang schließt sich die Ausbildereignungsprüfung an. Sie gliedert sich in einen schriftlichen Teil von insgesamt drei Zeitstunden und einen praktischen Teil.
Während der schriftlichen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben bearbeiten.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
Über die bestandene Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer von der zuständige Stelle ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation durch einen schriftlichen und praktischen Prüfungsteil nachgewiesen hat.
Abschluss:
Ausbildereignung
Wichtige Informationen
Anmeldeschluss
bis 14 Tage vor LehrgangsbeginnLiteratur
Bundes- und LandesgesetzeLehrgangsgebühren
1236,00 € für Mitglieder1548,00 € für Nichtmitglieder
Gebühr Abschlussprüfung
500,00 € für Mitglieder625,00 € für Nichtmitglieder
Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule.
Beginnende Fortbildungen
AdA 072-1/25
2. Woche 15.09.2025 - 19.09.2025
3. Woche 13.10.2025 - 17.10.2025