Seminare

24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

24603 Der ARB 1/80 in der ausländerhehördlichen Praxis

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte der Ausländerbehörden

Ihr Nutzen:

Sie erlangen Sicherheit im Ausländerrecht und haben die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen sowie verschiedene Verwaltungspraktiken und Lösungsansätze für die Praxis kennen zu lernen.

Inhalt

Die Zielstellung des Seminars besteht:
- Anwendungsbereich des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 und des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (ZP) zum Assoziierungsabkommen
- Regelung der Gebührenermäßigung gem. § 52a Aufenthaltsverordnung
- Voraussetzungen für das (Fort-)Bestehen des Aufenthaltsrechts nach dem Assoziationsrecht EWG/Türkei und für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 AufenthG
- Beendigung des Aufenthalts von Personen mit einem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht
- Fragen des Verhältnisses zwischen dem Assoziationsrecht EWG/Türkei und dem allgemeinen Ausländerrecht
- Praxisfragen rund um den Zugang zum Arbeitsmarkt von türkischen Arbeitnehmer/-innen und deren Familienangehörigen
- Anwendung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (AAH - ARB 1/80, AvwVAufenthG) im Vollzug des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- Wirkungen der Stillhalteklausel des Artikel 7 ARB 2/76 i. V. m. Art. 13 ARB 1/80
- Aktuelle Rechtsprechung

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Steffen Katsch

Unterlagen

AufenthG, AufenthV und den Wortlaut des ARB 1/80 bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

08.12.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF