Seminare

41 Arbeits- und Tarifrecht

41009 Eingruppierung nach der Entgeltordnung zum TV-L

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Personalverantwortliche, Beschäftigte der Personalabteilungen, Führungskräfte, Interessenvertretungen (Betriebs- und Personalräte)

Ihr Nutzen:

Sie erhalten einen Überblick über die Eingruppierungsregeln des TV-L und der EntgO TV-L und verstehen das Eingruppierungs- und Bewertungssystem des TV-L.

Inhalt

- Grundlagenwissen
- Systematik der Eingruppierungsvorschriften
- Eingruppierungsgrundsätze in §§ 12 und 13 TV-L (Tarifautomatik, Arbeitsvorgang, Gesamtbetrachtung, Aufspaltungsverbot, Atomisierungsverbot, Zeitanteile, Hineinwachsen in höherwertige Tätigkeit)
- Übertragung vorübergehend höherwertiger Tätigkeiten
- Aufbau/Struktur der Entgeltordnung
- Bildung von Arbeitsvorgängen, Zeitanteile
- Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I EntgO TV-L)
- Funktionsbezogene Merkmale in Teil II bis IV EntgO TV-L (Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen, Beschäftigte mit körperlich/ handwerklich geprägten Tätigkeiten)
- Persönliche Anforderungen
- Struktur- und Aufgabenklärung (ggf. im Rahmen der Organisationsentwicklung)
- Erstellen von Tätigkeitsbeschreibungen
- Bildung von Arbeitsvorgängen/abgrenzbaren Arbeitsergebnissen
- Klärung Arbeitsschritte, Zusammenhangtätigkeiten
- Ermittlung von Zeitanteilen
- Auswertung/ Bewertung von Tätigkeitsdarstellungen/Stellenbeschreibungen
- Klärung/Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe auf die einzelnen Tatbestände (Subsumtion)

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Heinz-Peter Bergauer

Unterlagen

Entgeltordnung zum TV-L bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

23.09.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF