Seminare

11 Kommunikation

11032/61018 Social Media für Kommunen

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte aus dem Hauptamt, Stadt- und Kulturmarketing, Tourismus und Veranstaltungsmanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Nutzen:

Sie wollen als Gemeinde soziale Medien wie Facebook, Instagram oder Tiktok nutzen. Oder sind dort bereits aktiv, aber wollen Kanäle in Zukunft noch stilsicherer, regelmäßiger und zielgruppenorientierter bespielen? Sie lernen neue Konzepte und Methoden für den Einsatz der sozialen Medien in Ihrer Kommune kennen. Im Mittelpunkt stehen dabei konkrete Tipps und Beispiele, die Ihnen helfen, Ihre Gemeinde auch online erlebbar zu machen. Sie erfahren, wie Sie Bürger/innen besser erreichen, Themen setzen und online die richtige Sprache finden.

Inhalt

Vom Hype zum Must-have
- Warum selbst kleine Gemeinden in Zukunft Bürgerapps, Instagram und Facebook nutzen sollten

Eine Gemeinde zum Erleben
- Wie Sie die verschiedenen Kanäle ideal bespielen und wie Sie und Ihre Bürgerinnen und Bürger davon profitieren

Mit Esprit und Methode
- Wie Sie regelmäßig und planbar spannende Themen finden und aufbereiten

Abschied vom Behördendeutsch
- Wie Sie die Sprache der sozialen Medien treffen und mit Worten Emotionen wecken

Mächtiges PR-Werkzeug
- Wie Sie online Öffentlichkeitsarbeit betreiben und in Krisen effektiv kommunizieren

Fallstricke erkennen
- Wie Sie Fettnäpfchen vermeiden und souverän mit Kommentaren umgehen

Frischer Content
- Fünf erfolgsversprechende Postings, die Sie sofort umsetzen können

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Andreas Spengler

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

25.09.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF