Seminare

24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

24710/24010 Winterdienst- und Verkehrssicherungspflichten auf kommunalen Straßen und in gemeindlichen Einrichtungen; Aufgaben als Straßenbaulastträger und Sicherheitsbehörde

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte der Gemeinden in Straßenbau- und –verkehrsbehörden bzw. Straßenbauämtern/Kreisbauhöfen

Ihr Nutzen:

Sie erhalten umfassende Informationen über die aktuelle Rechtslage zum Winterdienst und die sich daraus ergebenden Pflichten. Sie haben zudem die Möglichkeit, praktische Erfahrungen auszutauschen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Inhalt

- Vertiefung der rechtlichen Grundlagen und Befugnisse der Straßenbaubehörden und Straßenbaulastträger sowie Straßenverkehrsbehörden
- Aufgaben, Umfang und Organisation verantwortlicher Bereiche (insbesondere auch Abgrenzung Organisationsverschulden und -haftung von persönlichen Dienstpflichtverletzungen )
- Räum- und Streupflicht
- Abwälzung oder Übertragung der Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht auf Dritte (Winterdienstsatzung etc.)
- Die Rolle des Bauhofes als ausführende und verantwortliche Stelle
- Neuere Rechtsprechung (Verkehrssicherungspflicht, Verhältnis zum und Wechselbeziehung mit dem Straßenverkehrsrecht etc.) erörtern und umsetzen
- Organisation und Durchführung des Räum- und Streudienstes
- Vorbereitung und Vollzug entsprechender Regelungen - ggf. auch Behandlung kommunalverfassungsrechtlicher Probleme
- Verkehrssicherungspflichten für öffentliche Einrichtungen
- Praktische Erfahrungen austauschen und Lösungsansätze erarbeiten und vertiefen
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Andreas Ramisch

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

19.05.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF