Seminare
41 Arbeits- und Tarifrecht 41024 Krankenbezüge: Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss nach TVöD und TV-L
Anmeldung
Zur Online-AnmeldungAuskünfte zum Lehrgang
Viktoria SeidlSachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
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Auskünfte zu Gebühren
Heike GrafSachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
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Zielgruppe:
Beschäftigte der Personalabteilung (Sachbearbeitung und/oder Entgeltabrechnung), die täglich mit Aufgaben der Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu tun haben: Fristenberechnung, Entgeltzahlung, Regelungen des Entgeltzahlungsgesetzes, die sich auf den TVöD und TV-L auswirken.
Ihr Nutzen:
Sie lernen die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu Krankenbezügen des öffentlichen Dienstes kennen und in der Praxis anzuwenden.
Inhalt
- Entgeltfortzahlung nach TVöD-BVKA, TVöD-Bund und TV-L
- Fristenberechnung nach BGB
- Zuschuss des Arbeitgebers zu Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für gesetzlich und privat Versicherte, Berechnung bei Entgeltumwandlung
- Höchstbezugsfristen des Krankengeldzuschusses im Kalenderjahr und pro Krankheit
- Wiederholungserkrankungen
- Rückforderung von überzahlten Entgelten bei rückwirkender Rentengewährung
- Durchschnittsberechnung nach § 21 TVöD und TV-L
- Arbeitsunfähigkeit und Freizeitausgleich, Überstundenabbau, Arbeitszeitkonten
- Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung und sonstige tarifliche Einmalzahlungen
- Auswirkungen auf Meldungen zur Sozialversiocherung und Zusatzversorgung
Hinweis:
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, bis zwei Wochen vor Seminarbeginn Fragen einzureichen, die im Seminar behandelt werden sollen: vseidl[at]tvs-weimar.de.
- Fristenberechnung nach BGB
- Zuschuss des Arbeitgebers zu Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für gesetzlich und privat Versicherte, Berechnung bei Entgeltumwandlung
- Höchstbezugsfristen des Krankengeldzuschusses im Kalenderjahr und pro Krankheit
- Wiederholungserkrankungen
- Rückforderung von überzahlten Entgelten bei rückwirkender Rentengewährung
- Durchschnittsberechnung nach § 21 TVöD und TV-L
- Arbeitsunfähigkeit und Freizeitausgleich, Überstundenabbau, Arbeitszeitkonten
- Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung und sonstige tarifliche Einmalzahlungen
- Auswirkungen auf Meldungen zur Sozialversiocherung und Zusatzversorgung
Hinweis:
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, bis zwei Wochen vor Seminarbeginn Fragen einzureichen, die im Seminar behandelt werden sollen: vseidl[at]tvs-weimar.de.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Dozent
Gerhard Büchler
wichtige Informationen
Anmeldeschluss
bis 14 Tage vor LehrgangsbeginnOrt
WeimarTermin:
01.12.2025, 9:00 - 16:00 UhrDauer
1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)Gebühren
200,00 € für Mitglieder240,00 € für Nichtmitglieder