Seminare

41 Arbeits- und Tarifrecht

WEB-SEMINAR 41017 Festsetzung der Beschäftigungszeit nach TVöD-VKA/Bund und TV-L

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte in Personalverwaltungen, Personalratsmitglieder

Ihr Nutzen:

Sie können die Beschäftigungszeiten des TVöD-VKA und des TV-L von Tarifbeschäftigten für die Berechnung der Dauer des Krankengeldzuschusses sowie für die Jubiläumszeiten rechtssicher berechnen.

Inhalt

- Grundvoraussetzungen
- Beschäftigungszeit nach TVöD-VKA/Bund und TV-L berechnen
- Anrechenbare Zeiten
- Besonderheiten im Zusammenhang mit der Pflegezeit, Sonderurlaub, Elternzeit, Wehrdienst u. a.
- Vorzeiten berechnen
- Welche Zeiten unterbrechen die Beschäftigungszeit bzw. sind unschädlich?
- Folgen bei Arbeitgeberwechsel
- Besitzstandsregelungen
- Beschäftigungszeit nachweisen und festsetzen


Hinweis: Zur Teilnahme an diesem Web-Seminar benötigen Sie einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Sie benötigen einen PC/Laptop/Tablett. Für die Teilnahme sind ein Mikrofon sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer zwingend erforderlich, eine Kamera ist optional, sie hilft jedoch, die fehlende Anwesenheit vor Ort auszugleichen. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie mit der Seminareinladung.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Tobias Thauer

Unterlagen

TVÖD-Bund/VKA bzw. TV-L, TVÜ-VKA/Bund bzw. TVÜ-L bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Termin:

07.11.2025, 9:00 - 12:30 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (4 Unterrichtsstunden)

Gebühren

100,00 € für Mitglieder
120,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF