Seminare

21 Vergaberecht

WEB-SEMINAR 21007 Vergaberecht - Grundlagen für Einsteiger

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte, die neu mit vergaberechtlichen Entscheidungen befasst sind

Ihr Nutzen:

Das Web-Seminar bietet Neu- und Quereinsteigern in die Sachbearbeitung von Vergabeverfahren einen Überblick über die praxisrelevanten Rechtsgrundlagen des Vergaberechts, insbesondere über die Vergabe von Dienstleistungen im Unterschwellenbereich nach dem Thüringer Vergabegesetz i. V. m. der Unterschwellenvergabeordnung, im Oberschwellenbereich nach der Vergabeordnung und dem GWG sowie die Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A.

Inhalt

- Systematik des Vergaberechts
- Vergabeverfahren nach dem ThürVergabeG
- Überblick über den Ablauf eines "typischen" Vergabeverfahrens
- Neuerungen durch die Unterschwellenvergabeordnung
- Vergabe von Dienstleistungen im Oberschwellenbereich, VgV und GWB
- Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A

Hinweis: Zur Teilnahme an diesem Web-Seminar benötigen Sie einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Sie benötigen einen PC/Laptop/Tablett mit Lautsprechern oder Kopfhörern. Für die Teilnahme sind ein Mikrofon sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer zwingend erforderlich, eine Kamera ist optional, sie hilft jedoch, die fehlende Anwesenheit vor Ort auszugleichen. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie mit der Seminareinladung.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Klaus Germer

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Termin:

15.10.2024, 9:00 - 14:30 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (6 Unterrichtsstunden)

Gebühren

150,00 € für Mitglieder
180,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF