4 Personal und Ausbildung / 42 Beamtenrecht / 42003
42003 Beamtenrecht - Teil 2: Thüringer Laufbahngesetz
Beschäftigte mit Personalverantwortung, Mitglieder von Personalvertretungen und Beauftragte, die sich einen Überblick über das Laufbahnrecht verschaffen wollen